
Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung ist der Einbau Ihrer Alarmanlage durch einen konzessionierten Fachbetrieb. Die STADTwerke Amstetten erfüllen diese Voraussetzung.
Wer wird gefördert?
Natürliche Personen können einen Antrag auf Förderung für ihr Eigenheim stellen, egal ob
EigentümerIn, MieterIn, MiteigentümierIn oder Bauberechtigte.
Wie wird gefördert ?
Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zuerkannt.
Was wird gefördert und in welcher Höhe?
Grundlage für die Berechnung sind die anerkannten Investitionskosten. Die Höhe des Zuschusses beträgt 30 % dieser Investitionskosten, maximal jedoch:
Elektronischer Schutz
- Einbau einer Alarmanlage bis zu EUR 1.000,--
Mechanischer Schutz
- Einbau einer Sicherheitseingangstür (mind. Widerstandsklasse 3) bis zu EUR 1.000,--
Welche Unterlagen sind erforderlich
Im Online-Antrag ist die Beilage "Sicheres Wohnen" anzuschließen.
Welche Fristen sind einzuhalten
Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Einbau/die Inbetriebnahme nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
Die Förderung „Sicheres Wohnen“ ist mit 31. Dezember 2018 befristet.
Zum Online-Antrag
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