Information zur Stromkostenbremse
Mit 1. Dezember 2022 wurde die „Stromkostenbremse“ für private Haushalte (Lastprofil H) ins Leben gerufen. Ab 17. April 2023 können nun auch Personen, die bisher nicht anspruchsberechtigt waren, in diesen Genuss kommen.
Die Voraussetzungen für einen Anspruch:
Sie haben Ihren Hauptwohnsitz an einer gewerblichen oder Ihrer land- und forstwirtschaftlichen Adresse gemeldet und Sie beziehen den Strom als Gewerbe/Landwirtschaft (Lastprofil G oder L).
Zusätzlich können Sie ab 17. April 2023 in den Genuss des „Stromkostenergänzungszuschuss“ kommen, wenn an Ihrem Hauptwohnsitz mehr als drei hauptgemeldete Personen wohnen.
Eine Antragsstellung erfolgt ausschließlich über die folgende Bundes-Webseite:
Diese Informationen benötigen Sie für einen Antrag:
Ihren Zählpunkt (31-stellig ohne Trennstriche): AT 002110 03300 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX (zu finden auf Ihrer Rechnung – 2. Blatt).
Identifikationsnummer: AT-002111 (Identifikationsnummer der Stadtwerke Amstetten)
Prüfnummer: 2111 (Prüfnummer der Stadtwerke Amstetten)
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Links oder dem Informationsschreiben:
Antrag stellen unter: www.stromkostenzuschuss.gv.at/lufg/Antrag
Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs): www.stromkostenzuschuss.gv.at/lufg/